Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Führerscheinregelung | Führerschein Vespa
Die neuen Führerscheinklassen für Motorrad, Moped oder Vespa Roller ab 19.01.2013. Wie haben sich die Fahrerlaubnisklassen geändert, welche Bedingungen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Führerscheinregelung finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Führerscheinklassen ab 19 .01. 2013 |
AM | A1 | A2 | A | A |
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Beschreibung | Kleinkraftrad bis 50 cm³, max. Leistung 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h | Leichtkraftrad bis 125 cm³, max. Leistung 11 kW, Leistungsgewicht 0,1 kW/kg | Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg | Stufenführerschein Motorrad mit unbegrenzter Leistung | Direkteinstieg Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
Mindestalter | 16 Jahre | 16 Jahre | 18 Jahre | 20 Jahre | 24 Jahre |
Bedingung | keine | keine | keine | 2 Jahre Besitz der Klasse A2 | - |
Prüfung Direkteinstieg | Theorie und Praxis | Theorie und Praxis | Theorie und Praxis | - | Theorie und Praxis |
Aufstiegsregelung | Keine Prüfung für Inhaber eines Autoführerschein | Keine Prüfung für Inhaber eines Autoführerscheins Klasse 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 ausgestellt wurde | Praktische Prüfung nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 oder für Inhaber eines Autoführerscheins Klasse 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 ausgestellt wurde | Praktische Prüfung nach zweijähriger Fahrpraxis mit A2 | - |
Die Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Regelung | Ersetzt die alten Klassen M und S | Ab 16 Jahre entfällt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h | Ersetzt die alte Klasse A beschränkt mit max. 25 kW (34 PS) | Zugang für Inhaber der Klasse A beschränkt nach 2 Jahren | Vormals Zugang ab 25 Jahre |
Alle Angaben ohne Gewähr!