E10 Bio Kraftstoff ADAC Information
Aktuelle Information Piaggio
Kraftstoff Verträglichkeit (E10 - Bioethanol)
Motorroller bis 50ccm: keine Vertraeglichkeit mit E10-Kraftstoff
Motorroller ueber 50ccm mit Vergaser: keine Verträglichkeit mit E10-Kraftstoff
Piaggio, Vespa und Gilera: Verträglichkeit liegt vor mit Ausnahme von:
X9 500 - Beverly 500 - Beverly Cruiser 500 (verträglich ab Mai 2008 - ab FIN: ZAPM3450000010306)
Beverly 400 - Beverly Tourer 400 (verträglich ab Mai 2008 – ab FIN: ZAPM3440000002740)
Nexus 500 (Verträglichkeit nur bei Modellen mit Euro 2 und das Modell mit Euro 3)
Quelle: Piaggio
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ältere Piaggio Informationen
Derzeit ist der neue BIO-Krafstoff in aller Munde. Piaggio hat uns ein paar Vorabinfomation zum Thema E10 Verträglichkeit Bio-Kraftstoff mitgeteilt, ab welchem Baujahr eine Vespa, ein Piaggio Roller (und auch der MP3), die Gilera und Aprilia Modelle mit dem E10 Bio Benzin betankt werden können.
Vespa: E10 verträglich ab Produktionsdatum 01.01.2000
Piaggio: E10 verträglich ab Produktionsdatum 01.01.2000
Gilera: E10 verträglich ab Produktionsdatum 01.01.2000
Aprilia: noch in der Testphase
Derbi: noch in der Testphase
Scarabeo: noch in der Testphase
Sobald uns mehr Informationen vorliegen, berichten wir etwas ausführlicher, welches Vespa Modell ab welchem Baujahr E10 Bio verträgt.
Hier finden Sie eine aktuelle Liste der E10 Verträglichkeit [PDF]
erstellt durch die DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) für PKW`s.
Stand 18. Februar 2011.
FAQ ADAC zum Thema E10 Bio Kraftstoff
Nach Aussage des Mineralölwirtschaftsverbands (MWV) wird die Einführung im Frühjahr 2011 erfolgen.
Die Verordnung (10. BImSchV) sieht vor, dass jede Tankstelle, die Super E10 anbietet auch Super E5 anbieten muss und zwar zeitlich unbefristet. Gleiches gilt auch für Super Plus (d.h. wird Super Plus E10 angeboten, muss parallel auch Super Plus E5 angeboten werden). Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was aber nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die Vorgaben der EU (die nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013 verlangt) hinaus.
Bis Ende 2010 mussten eigentlich alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. Bis dato hat jedoch nur Frankreich E10 flächendeckend eingeführt (Markenbezeichnung dort "SP95 E10"). Prognosen zu anderen Ländern liegen derzeit nicht vor. Der ADAC wird rechtzeitig informieren.
Nachdem im Ausland bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, raten wir im Ausland deshalb von der Verwendung von E10 grundsätzlich ab.
Die "DAT" (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) hat im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen" erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich sind. Die Angaben sind markenspezifisch auf dieser ADAC-Seite unter "Verträglichkeit" abrufbar. Sollten im Einzelfall Zweifel an der E10-Tauglichkeit bestehen bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen, wird eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. über die genannten Hersteller-Hotlines empfohlen!
Differenzierte Freigaben für ältere Modelle hat bislang nur Mercedes-Benz erstellt. Der ADAC ist mit den Herstellern und Importeuren derzeit in Kontakt, um für den Gesamtmarkt entsprechende Freigaben zu klären.
Auch Besitzer von Zweirädern (Motorräder, Roller, usw.) müssen sich informieren, ob ihr Modell für E10 geeignet ist. Die Freigaben einiger Hersteller sind auf dieser ADAC-Seite unter "Verträglichkeit" aufgelistet. Zu vielen Marken liegen bislang aber noch keine Informationen vor, sie werden aber sukzessive ergänzt. Der ADAC rät in diesem Fall davon ab, E10 zu verwenden.
Hierzu sollte man die auf der ADAC-Seite unter "Verträglichkeit" genannte Hersteller-Hotline anrufen.
Der Kraftstoffverbrauch wird von 2 Faktoren beeinflusst. Zum einen beträgt der Energiegehalt von Ethanol nur etwa zwei Drittel des Energiegehalts von Ottokraftstoff, zum anderen hat Ethanol bessere Verbrennungseigenschaften und erhöht die Oktanzahl. Aufgrund der verschiedenen Motor- und Regelungstechniken sind einheitliche Angaben über den Kraftstoffverbrauch bei der Zumischung von Ethanol daher nicht möglich. Als Richtwert kann man von ca. 3 % ausgehen im Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch auch der derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu 5 Vol. % Ethanol enthält, liegt der zusätzlich Mehrverbrauch bei ca. 1,5 %
Fahrzeuge, die E10-tauglich sind, können abwechselnd oder auch als Mischung von E10- mit E5-Kraftstoff betankt werden.
Bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten, nachhaltigen Schäden führen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf jeden Fall nicht gestartet wird, damit der Kraftstoff nicht in das gesamte System kommt. Bleibt der Motor aus, muss üblicherweise nur der Tank leer gepumpt werden und geeigneter Kraftstoff aufgefüllt werden. Genaue und verbindliche Informationen hierzu können jedoch nur vom Fahrzeughersteller kommen. Wir empfehlen daher, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden.
Quelle und Urheberrecht: ADAC | www.adac.de
Tags: E10 Bio Benzin, Kraftstoff, Vespa verträglich, Verträglichkeit, Piaggio, Aprilia, Gilera, Derbi
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Hinweise von Piaggio zur e10 Verträglichkeit
Roller Piaggio/ Vespa/ Gilera/ Aprilia / Derbi
Für Fahrzeuge die ab 1.1.2000 produziert wurden bestehen keine Bedenken bei der Verwendung von E10-Kraftstoff.
Für Fahrzeuge die diesen Datum produziert wurden ( 1.1.2000) ist E10-Kraftstoff nicht empfohlen weil es zu Gegenanzeigen kommen würde.
Motorräder Aprilia/ Guzzi/ Derbi
Bei den 4Takt Motoren die ab 1.1.2000 produziert wurden gibt es keine Gegenanzeigen für die Verwendung des E-10 Kraftstoff.
Allerdings werden derzeit noch Dauertests durchgeführt bezüglich den beteiligten Fahrzeugteilen (Tank, Kraftstoffpumpe und - Leitungen,
Vergaser, Motor) um Beschädigungen und Unverträglichkeit ausschließen zu können.
Aus diesem Grund können wir bis Heute noch nicht völlig ausschließen dass bei der Verwendung von E10 Kraftstoff zukünftige Probleme auftreten könnten.
Motorräder mit 2 Takt Motoren
Bei der Verwendung der E10 Kraftstoff bei 2Takt Motoren haben wir festgestellt dass Probleme bei der Vergasung auftreten könnten, deswegen raten wir die Nutzung des E10 Kraftstoff ab.
Grundsätzlich bestehen motorseitig bei den Fahrzeugen mit Einspritzanlage und elektronischer Zündung keinerlei Probleme bei einem Alkohol-Anteil bis ca. 10%, mit der Ausnahme, dass durch den geringeren Energiewert von Ethanol evtl. die Maximalleistung etwas sinkt.
Probleme können jedoch durch die schmutzlösende Eigenschaft und dem Entfetten durch Alkohol entstehen. Das bedeutet, dass auf jeden Fall vor dem erstmaligen Betanken ein neuer Kraftstofffilter eingebaut und die Kraftstoffpumpe gereinigt werden sollte.
Desweiteren ist nicht auszuschließen, dass Dichtungen an Tank, Vergaser (wo verbaut) und Motor, sowie die Kraftstoffleitung durch die Beimischung aushärten und brechen können. Bei Vergasermodellen besteht die Möglichkeit, dass die Membranen durch den Alkoholanteil aufquellen können.
Ob jedoch die bei Ihrem Fahrzeug verwendeten Dichtungen und Leitungen durch den neuen Kraftstoff beschädigt werden, können wir aus Mangel an Erfahrung zu diesem Zeitpunkt leider nicht beantworten.
Bis uns konkrete Ergebnisse über das Verhalten unserer Fahrzeuge mit dem neuen Kraftstoff vorliegen, empfehlen wir weiterhin die Verwendung des Kraftstoffes mit maximal fünfprozentiger Beimischung (aktuell Super bleifrei 95, in Zukunft z. B. Super Plus 98). Eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Thema werden wir demnächst veröffentlichen.
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